Finanzierung
Unser Unternehmen spezialisiert sich auf Alltagsbegleitung und Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld und ist vom Landesamt Niedersachsen und den Pflegekassen anerkannt.
Hier möchten wir Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent machen, sowie ergänzende Informationen über Zuschüsse und Entlastungen geben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen zwecks Erstellung eines individuellen und belastbaren Angebots jederzeit vertrauensvoll zur Seite.


Pflegegrad 1
Wenn Sie über den Pflegegrad 1 verfügen, so stehen Ihnen folgende Zuschüsse zur Verfügung
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- 125 Euro pro Monat (diese werden nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern stehen Ihnen zusätzlich zu)
Diese dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgespart werden.

Pflegegrad 2 bis 5
Wenn Sie über den Pflegegrad 2 bis 5 verfügen, so stehen Ihnen folgende Zuschüsse zur Verfügung:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- 125 Euro pro Monat
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro im Jahr, zzgl. evtl. Aufstockung der Kurzzeitpflege 806 Euro. Folglich insgesamt bis zu 2.418 Euro
- 40% der Pflegesachleistung