Finanzierung
Unser Unternehmen spezialisiert sich auf Alltagsbegleitung und Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen im häuslichen Umfeld und ist vom Landesamt Niedersachsen und den Pflegekassen anerkannt.
Hier möchten wir Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent machen, sowie ergänzende Informationen über Zuschüsse und Entlastungen geben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen zwecks Erstellung eines individuellen und belastbaren Angebots jederzeit vertrauensvoll zur Seite.


Pflegegrad 1
Wenn Sie über den Pflegegrad 1 verfügen, so stehen Ihnen folgende Zuschüsse zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Dieser wird nicht vom Pflegegeld abgezogen, sondern steht Ihnen zusätzlich zu.
Diese dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgespart werden.

Pflegegrad 2 bis 5
Wenn Sie über den Pflegegrad 2 bis 5 verfügen, so stehen Ihnen folgende Zuschüsse zur Verfügung:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich für Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro im Jahr (gemeinsamer Jahresbetrag ab dem 01.Juli 2025).
- 40% der Pflegesachleistung.